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Goldschmaus Convenience GmbH & Co. KG

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

Gültig ab: 01.03.2026

§1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Goldschmaus Convenience GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer"), soweit nicht im Einzelnen besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
  2. Der Käufer erkennt diese Bedingungen für die gelieferte Ware sowie für zukünftige Verträge ausdrücklich an.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Käufern, Lieferanten oder Vertragspartnern haben Gültigkeit nur, wenn und soweit diese schriftlich zur Vertragsgrundlage erklärt und vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt sind. Ein Verzicht auf diese Schriftformerfordernis bedarf selbst der Schriftform.
  4. Diese AGB's gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass es einer erneuten Bezugnahme bedarf.

§2 Lieferumfang und Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand der Lieferung sind frische Fleischprodukte, Fleischerzeugnisse und Convenience-Fleischprodukte, wie in der jeweiligen Bestellung spezifiziert. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist gesunde Durchschnittsqualität handelsüblicher Beschaffenheit zu liefern.
  2. Die Ware wird nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene), Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften), Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation) und der Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) hergestellt, geliefert oder bereitgestellt.
  3. Die Ware wird in handelsüblicher Qualität geliefert. Abweichungen von der Bestellung oder Mängel müssen unverzüglich mitgeteilt werden (siehe §3).

§3 Lieferung und Mängelrügen

  1. Mängelrügefrist: Rügen wegen offensichtlich mangelhafter, verdorbener oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware, sowie wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellter, können nur unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware und nachdem der Mangel erkannt wurde, schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für:
    • Temperaturabweichungen
    • Verfärbungen, Geschmacksveränderungen, Geruchsmängel
    • Beschädigungen der Verpackung
    • Abweichungen von deklarierter Zusammensetzung oder Nettomenge
  2. Keine Mängelansprüche nach Ausschlussfrist: Werden Mängel nicht fristgerecht geltend gemacht, stehen dem Käufer Mängelansprüche jeglicher Art nicht zu. Die Gewährleistung endet in jedem Fall mit der Weiterverarbeitung, Veränderung oder Lagerung der Ware über den ursprünglichen Zustand hinaus.
  3. Ersatzlieferung: Ist eine Mängelrüge berechtigt, kann der Verkäufer ersatzweise mangelfreie Ware liefern. Ist die Ersatzlieferung erneut berechtigt beanstandet, steht dem Käufer das Recht auf Minderung oder Wandlung zu.
  4. Gewährleistungshaftung: Der Verkäufer leistet Gewähr für handelsübliche Beschaffenheit der Ware. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Die Gewährleistung läuft 12 Monate ab Gefahrübergang, längstens jedoch bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum.
  5. Selbstverschuldete Mängel: Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, fehlerhafte Kühlkettenverwaltung oder Nichtbeachtung der angegebenen Lagerbedingungen (Temperatur, Feuchte, Licht) entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

§4 Lebensmittelspezifische Anforderungen

  • Produktrückverfolgbarkeit: Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass die Ware gemäß VO (EG) Nr. 178/2002 rückverfolgbar ist. Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdatum sind auf jeder Lieferung dokumentiert.
  • Allergendeklaration: Der Verkäufer stellt zu jeder Lieferung die Allergenkennzeichnung (Etikett oder aktuelle Spezifikation) gemäß VO (EU) 1169/2011 zur Verfügung. Der Käufer verpflichtet sich, diese Informationen weiterzugeben und die Endverbraucher korrekt zu informieren.
  • Kühlketteneinhaltung: Der Käufer verpflichtet sich, ab Warenübernahme die jeweils erforderliche Kühlkette einzuhalten.
  • Lagerbedingungen: Die Ware darf nur unter den angegebenen Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchte, Licht, Hygiene) gelagert werden. Verstöße führen zu Qualitätsmängeln, für die der Verkäufer nicht haftbar ist. Bei erforderlichen Rückrufen (z.B. Fremdkörper, pathogene Keime, Allergen-Kontamination) trägt der Verkäufer die Kosten für Rückrufbekanntmachung, nicht aber für Entsorgungs- oder Ersatzkosten beim Käufer.
  • Selbstkontrolle & Hygiene: Der Käufer bestätigt, dass er die geltenden Hygienevorschriften einhält und eigene Selbstkontrollen durchführt.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Vorbehalt des Eigentums: Die von Goldschmaus Convenience GmbH & Co.KG gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen For-derungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Goldschmaus Convenience GmbH & Co. KG. Dieser Vorbehalt gilt unabhängig davon, ob die Ware auf Rechnung oder mit vereinbartem Zahlungsziel geliefert wird, und erstreckt sich auch auf laufende Rechnungen und Kontokorrentverbindungen.
  2. Belieferung trotz Vorbehalt: Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu be- und verarbeiten, zu verkaufen und weiterzuliefern, bevor diese bezahlt ist. Verarbeitet oder vermischt der Käufer die Vorbehaltsware mit eigenen oder fremden Waren, erwirbt der Verkäufer ein Sicherungsrecht an den entstehenden Produkten in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware. Dies gilt entsprechend auch für die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder ihrer Verarbeitungserzeugnisse. Der Eigentumsvorbehalt bei Vermischung, Verarbeitung oder sonstigen Veränderungen erfasst auch den entsprechenden Wertzuwachs.
  3. Abtretung von Weiterverkaufsforderungen: Soweit der Käufer die Vorbehaltsware oder daraus hergestellte Produkte weiterverkauft, tritt er hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an den Verkäufer ab, der damit die Abtretung ausdrücklich annimmt. Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Der Verkäufer kann diese Ermächtigung widerrufen und die Forderungen selbst einziehen, wenn der Käufer zahlungsrückständig wird oder Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit entstehen.
  4. Weitergabe unter Eigentumsvorbehalt: Soweit der Käufer die Vorbehaltsware an Dritte weiterverkauft, muss er dies nur unter Eigentumsvorbehalt tun und die Vorbehaltsbedingung in seine Verkaufsverträge aufnehmen. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bleibt bestehen und wird durch Weiterverkäufe nicht aufgehoben.
  5. Pflichten des Käufers: Der Käufer verpflichtet sich:
  • a. Vorbehaltsware nicht zu verpfänden, zur Sicherung abzutreten oder mit Rechten Dritter zu belasten;
  • b. Den Verkäufer sofort schriftlich zu unterrichten, falls die Ware gepfändet oder in Vollstreckungsmaßnahmen einbezogen wird;
  • c. Auf Verlangen des Verkäufers die Namen und Adressen seiner Abnehmer (Weiterverkaufsempfänger) zu nennen und Geschäftsbestätigungen, Lieferscheine oder Abtretungsanzeigen vorzulegen;
  • d. Mit den abgetretenen Forderungen sparsam umzugehen und diese nicht seinerseits weiterzuzedieren oder zu verpfänden;
  • e. Die Vorbehaltsware auf eigene Kosten versichert zu halten.
  • Folgen von Verstößen: Verstößt der Käufer gegen die Pflichten in Absatz 5, insbesondere durch unbefugte Verfügungen, Globalzessionen oder fehlende Mitteilung von Pfändungen, berechtigt dies den Verkäufer, sofort vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zur Zurücknahme aufzufordern. Der Käufer trägt alle Kosten aus Gerichtsverfahren, Widerspruchsverfahren oder Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Forderungsabtretung an Dritte: Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer seine Forderungen gegen den Käufer (einschließlich der abgetretenen Weiterverkaufsforderungen) an Dritte, insbesondere an Factor-, Kreditversicherungs- oder Finanzierungsunternehmen abtreten oder verpfänden kann. Mit einer solchen Abtretung an Dritte sind automatisch auch alle Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte) auf den neuen Gläubiger übergegangen.
  • Versicherungsabtretung: Versicherungsansprüche (z.B. bei Beschädigung, Diebstahl, Feuchtigkeitsschaden) werden bis zur Höhe der offenen Forderung an den Verkäufer abgetreten. Diese Abtretung erfolgt bis zur Höhe der zum Zeitpunkt des Schadens offenen Forderung des Verkäufers gegen den Käufer.
  • Pfandrecht des Verkäufers: Der Verkäufer hat ein gesetzliches Pfandrecht (gemäß § 562 BGB und ähnliche Vorschriften) an allen Waren und Produkten des Käufers, die sich in dessen Lager befinden, zur Sicherung aller offenen Forderungen.
  • Aussonderungsrecht bei Insolvenz: Stellt der Käufer seine Zahlungen ein oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzusetzen sind, hat der Verkäufer Ansprüche auf Aussonderung bzw. Ersatzaussonderung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO §§ 47–49). Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen unverzüglich eine vollständige schriftliche Bestandsaufnahme der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen (inklusive Schuldnerverzeichnis) anzufertigen und dem Verkäufer auszuhändigen.

§6 Zahlung

  1. Zahlungsfälligkeit: Die Zahlung hat ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Zahlungsziel wird dieses ab Rechnungsdatum (nicht ab Lieferdatum) berechnet.
  2. Zahlungsweise: Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das im Rechnungskopf angegebene Bankkonto des Verkäufers. Zahlungen per Scheck oder Wechsel sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig und gelten dann als zahlungshalber (nicht an Zahlungs statt) geleistet. Die Einlösung ist entscheidend, nicht der Zugang bei dem Verkäufer. Alle Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
  3. Verzugszinsen: Bei Überschreitung des Zahlungsziels ohne Mahnung berechnen wir:
    • Im B2B-Geschäft: Mindestens 5 % p.a. zzgl. des gesetzlichen Basissatzes, insgesamt mindestens 5 % p.a.
    • Für Verbraucherkäufe (falls zutreffend): Der gesetzliche Zinssatz (aktueller Basiszinssatz + 5 %).
    • Verzugszinsen fallen täglich an, auch ohne Mahnung.
  4. Verzugskosten: Neben Verzugszinsen können Mahnkosten und Inkassokosten (Anwalts- und Gerichtskosten) berechnet werden.
  5. Aufrechnung & Zurückbehaltung: Der Käufer kann Gegenansprüche nur geltend machen, wenn diese von dem Verkäufer nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht für nicht im selben Vertragsverhältnis begründete Ansprüche wird ausgeschlossen.
  6. Rechnungseinspruch: Einwände zur Korrektheit einer Rechnung (Preise, Qualität, Gewichte, Mengen) müssen innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich erhoben werden, sonst gelten sie als anerkannt.
  7. Vorauszahlung bei Kreditwürdigkeit: Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, wenn bekannt wird, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich gemindert ist. Dies gilt insbesondere bei Einleitung von Mahnverfahren oder Klageerhebung, Eintritt eines Insolvenzverfahrens, usw.

§7 Lieferung und Versand

Die konkreten Lieferbedingungen (Incoterms), Versandart, Versandkosten und Versicherung werden für jeden Auftrag individuell zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich vereinbart. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten folgende Regelungen:

  1. Standardregelung (bei fehlender schriftlicher Vereinbarung): Lieferungen erfolgen ab Betriebsstätte des Verkäufers. Der Verkäufer trägt die Kosten für Verpackung und Standard-Versand. Die genauen Versandkosten werden auf der Rechnung ausgewiesen. Das Risiko geht bei Übergabe an den Käufer oder Spediteur über.
  2. Versand auf Kosten des Käufers: Versendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers, trägt der Käufer die vollständigen Versandkosten zzgl. Versicherung. Das Risiko geht bei der Verladung auf den Käufer über.
  3. Lieferverzug: Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Pandemie, Streik, Rohstoffmangel, Energieknappheit, Naturkatastrophen, Krieg, Tierseuchen) befreien den Verkäufer von der Lieferpflicht und verschieben die Lieferfrist entsprechend. Der Käufer hat kein Rücktritts- oder Schadensersatzrecht.
  4. Liefertoleranzen: Wir sind berechtigt, bis zu 10 % mehr oder weniger als vereinbart zu liefern. Eine Lieferung von bis zu 10 % weniger stellt keinen Sachmangel dar.
  5. Teillieferungen: Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort: Erfüllungsort für beide Parteien ist die Betriebsstätte des Verkäufers (Goldschmaus Convenience GmbH & Co. KG), insbesondere wenn:
    • Der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist,
    • Der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
    • Der Wohnsitz oder Sitz des Käufers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt.
  2. Gerichtsstand: Für Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das am Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
  3. Verbraucher: Für Verbraucherkäufe gelten die gesetzlichen Gerichtsstands- und Zuständigkeitsregeln.

§9 Haftung und Produkthaftung

  • Allgemeine Haftungsbeschränkung: Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Keine Haftung für indirekte Schäden: Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden (Produktionsausfall), entgangene Gewinne, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
  • Haftungscap: Die Haftung ist auf den Nettorechnungswert der konkreten Lieferung beschränkt. Die Gesamthaftung des Verkäufers beträgt höchstens 2.000.000€.
  • Produkthaftung: Der Verkäufer haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Personenschäden und Sachschäden an Sachen der privaten Nutzung, verursacht durch Fehler der Ware (Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehler). Ausgenommen ist die Haftung für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, fehlende Kühlketteneinhaltung oder mangelnde Selbstkontrolle des Käufers.
  • Allergie- und Fremdstofffehler: Soweit trotz Allergendeklaration und Produktbeschreibung undeklarierte Allergene oder Fremdstoffe (z.B. Glas, Metall, Kunststoff) in der Ware enthalten sind, haftet der Verkäufer gemäß ProdHaftG. Der Käufer verpflichtet sich, solche Fälle sofort (innerhalb von 48 Stunden) schriftlich zu melden und Muster einzureichen.

§10 Datenschutz

  1. Datenschutz: Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung: https://www.goldschmaus.de/datenschutz
  2. Geschäftsgeheimnisse: Beide Parteien verpflichten sich, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht gesetzlich geboten.
  3. Änderungen der AGB: Der Verkäufer behält sich vor, diese AGB's mit angemessener Frist schriftlich zu ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte Gesetze, höhere Gewalt oder branchenübliche Standards.

§10a Bonitätsprüfung und SCHUFA-Datenübermittlung

Der Verkäufer führt Bonitätsprüfungen durch und übermittelt dem Käufer zugeordnete Daten an die SCHUFA Holding AG (Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden): insbesondere Name, Adresse, Zahlungsverhalten und Zahlungsausfälle. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO sowie § 505a, 506 BGB. Die SCHUFA verarbeitet diese Daten zur Kreditwürdigkeitsbewertung (Scoring) und teilt sie mit anderen Gläubigern im EWR und weiteren Ländern. Negative Daten werden 3 Jahre nach Begleichung gelöscht. Der Käufer hat das Recht auf kostenlose Dateneinsicht bei der SCHUFA (www.schufa.de/auskunft).

§11 Compliance & Nachhaltigkeit

  1. Der Käufer erklärt sich verpflichtet, den Supplier Code of Conduct der Goldschmaus Gruppe zu beachten und einzuhalten. Der Code regelt die Anforderungen an Geschäftspartner in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Lebensmittelsicherheit, Tierwohl und Informationssicherheit.
  2. Der aktuelle Code of Conduct ist abrufbar unter: https://www.goldschmaus.de/
    Änderungen werden dem Käufer schriftlich mitgeteilt.
  3. Ein Verstoß gegen den Supplier Code of Conduct ist Anlass für den Verkäufer, die Geschäftsbeziehung zu überprüfen und ggf. zu beenden.
  4. Das Hinweisgebersystem der Goldschmaus Gruppe steht für Meldungen zur Verfügung: https://www.goldschmaus.de/kontakt/hinweismanagement

§12 Kontaktdaten und Rechtliches

Goldschmaus Convenience GmbH & Co. KG
Anschrift: Industriestraße 12, 49681 Garrel
Telefon: 044748950
E-Mail: info@goldschmaus.de
Handelsregister: HRA 209124

§13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB's unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.